Ausbildung - VZV
Der Gabelstaplerkurs und seine Absolvierung ist eine der wichtigsten Aktivitäten zur Risikoprävention und zum Arbeitsschutz in der Transport- und Logistikbranche. Durch die Teilnahme am Gabelstaplerkurs verhindern wir nicht nur Sanktionen der regionalen Arbeitsaufsichtsbehördesondern auch die Kosten, die mit Krankheitskosten, Dauerfolgen und Verdienstausfällen für die Beschäftigten verbunden sind.
Grundvoraussetzung für das Führen eines Gabelstaplers ist die Ausbildung und Berechtigung Fahrer, die körperlich fit und über 18 Jahre alt sein müssen, sowie die Absolvierung eines Gabelstaplerlehrgangs. Für das Führen von Gabelstaplern ist ein Führerschein erforderlich.
EINTEILUNG DER GABELSTAPLER:
Klasse I - Elektrostapler
Klasse II - Stapler mit Verbrennungsmotor
GRUPPENEINTEILUNG:
A - Plattform-, Niederhub-, Zug- und Schubstapler mit manueller Führung
B - Plattform-, Niederhub-, Zug- und Schubstapler mit Hebelsteuerung
C - Plattform, Niederhub, ziehend und schiebend mit Lenkradsteuerung
D - Hochhubwagen mit manueller Steuerung
E - Gabelstapler mit Hebelsteuerung
W1 - Gabelstapler mit Lenkradlenkung und einer Tragfähigkeit von weniger als 5 Tonnen
W2 - Gabelstapler mit Lenkradlenkung und einer Tragfähigkeit von über 5 Tonnen
G - Gabelstapler mit Hebebühne
Z - Spezialstapler
Im Rahmen der Gefahrenverhütung muss der Arbeitgeber insbesondere im Zusammenhang mit dem Betrieb von selbstfahrenden Gabelstaplern
den Umfang der Unterweisung in den gesetzlichen und sonstigen Vorschriften zur Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz festlegen, einschließlich des Umfangs der Einweisung in die damit verbundenendie Gefahren, die sich aus dem Betrieb der Mitnahmestapler an den jeweiligen Arbeitsplätzen des Arbeitgebers für die Qualifikation (Qualifikationsanforderungen) der Bediener ergeben. die Qualifikationsanforderungen für künftige Gabelstaplerfahrer
Sicherstellen, dass die Bediener oder künftigen Bediener von Gabelstaplern gemäß Punkt 1 geschult werden
Legen Sie für Gabelstaplerfahrer den Zeitraum und den Inhalt der wiederkehrenden Schulungen fest, einschließlich des Zeitraums für die Überprüfung der Kenntnis der Vorschriften gemäß Nummer 1
Sicherstellen, dass für Gabelstaplerfahrer die Kenntnis der Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in den unter Punkt 3 genannten Zeiträumen überprüft wird
Sicherstellung einer angemessenen Unterweisung anderer Mitarbeiter, die mit der Bedienung, Wartung, Inspektion usw. von Flurförderzeugen betraut sind