Erstellung einer vollständigen Dokumentation der OHS und OSH
DOKUMENTATION IM BOZP
Unter Arbeitsschutz versteht man eine Reihe von gesetzlichen und sonstigen Vorschriften zur Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz. Zum Beispiel:
- Gesetz Nr. 262/2006 Slg. über das Arbeitsgesetzbuch.
- Gesetz Nr. 309/2006 Slg. über die Gewährleistung anderer Bedingungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
- Gesetz Nr. 258/2000 Slg. zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und zur Änderung einiger damit zusammenhängender Gesetze
- Andere gesetzliche und normative Vorschriften
Gesetzliche und andere Vorschriften erlegen sowohl den Arbeitgebern als auch den Arbeitnehmern und Organisationen eine Reihe von Pflichten und Befugnissen auf. Die Pflichten des Arbeitgebers sind natürlich die umfangreichsten.
ALLGEMEINE ZIELSETZUNG UND GRUNDSÄTZE IM BEREICH DER OSH:
- Bewertung aller Risiken am Arbeitsplatz (gegenwärtige, zukünftige und vernünftigerweise vorhersehbare)
- Vorbeugung von Risiken - Risikovermeidung (Beseitigung, akzeptables Niveau)
- Information der Arbeitnehmer und Kontrolle der getroffenen Maßnahmen
- Umsetzung der erforderlichen Arbeitsorganisation und Arbeitsverfahren
- Risikomanagement am Arbeitsplatz
Unser Unternehmen bietet Ihnen die Zusammenarbeit und Beratung in diesem Bereich an, da es über einen gültigen Befähigungsnachweis für die Durchführung dieser Dienstleistungen verfügt.
IM BEREICH BOSH KÖNNEN WIR IHNEN ANBIETEN:
- Gefährdungsbeurteilung der Arbeit hinsichtlich potenzieller Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten
- Ausarbeitung eines Vorschlags für die Einstufung der Arbeit
- Ausarbeitung von Betriebsvorschriften
- Erstellung von Richtlinien für die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung und von Wasch-, Reinigungs- und Desinfektionsgeräten
- Ausarbeitung von Leitlinien für die Organisation und das Management von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
- Erstellung der in den geltenden Rechtsvorschriften geforderten Dokumentation zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
- Schulung von Führungskräften und Mitarbeitern
- Aufzeichnung von Arbeitsunfällen
- Durchführung von Inspektionen zur Überprüfung der Einhaltung der geltenden Vorschriften im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
- Beratungs- und Konsultationstätigkeiten
PO-DOKUMENTATION
Natürliche Personen, die eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, oder juristische Personen, die eine Tätigkeit mit erhöhtem oder hohem Brandrisiko ausübenm ausüben, haben eine der grundlegendsten Pflichten im Bereich des Brandschutzes, nämlich die Erstellung, Pflege und regelmäßige Aktualisierung der Brandschutzdokumentation. Dies betrifft vor allem:
- Dokumentation der Aufnahme in die Kategorie der Tätigkeiten mit erhöhter oder hoher Brandgefahr.
- Bewertung der Brandgefahr und Einstufung der Tätigkeiten (nur bei Tätigkeiten mit hoher Brandgefahr)
- Brandschutzvorschriften
- Richtlinien für Brandmeldeanlagen
- Evakuierungsplan für den Brandfall
- Dokumentation zur Brandbekämpfung
- Thematischer Plan, Zeitplan und Dokumentation der Mitarbeiterschulung und der Schulung von Brandwachen und Brandschutzbeauftragten
- Brandschutzbuch