Steuerung der PBZ - Notbeleuchtung
Die Notbeleuchtung ist eine Brandschutzeinrichtung (FSE), die im Falle eines Brandes die Flucht von Personen ermöglicht. Der Betrieb der Brandschutzeinrichtung erfolgt in Übereinstimmung mit den normativen Anforderungen und den Begleitunterlagen des Herstellers oder in Übereinstimmung mit den geprüften Konstruktionsunterlagen oder einer ausführlicheren Dokumentation.
Die Notbeleuchtung ist ein System von Leuchten, die dazu dienen, Personen bei Gefahr, in der Regel bei Feuer und anderen Notfällen, zu retten, wenn es notwendig ist, den Ort so schnell wie möglich zu verlassen. Die Notbeleuchtung schaltet sich automatisch ein, wenn die Stromzufuhr unterbrochen wird.
Der Zweck der Notbeleuchtung besteht darin, eine sichere Unterbrechung der Aktivitäten und ein sicheres Verlassen der Räumlichkeiten zu gewährleisten, in denen der Stromausfall aufgetreten ist.
Die Notbeleuchtung ist so anzuordnen, dass sie in der Nähe der einzelnen VersorgungsleitungenTüren und an Stellen, an denen es notwendig ist, potenzielle Gefahren oder Sicherheitseinrichtungen hervorzuheben.
KONTROLLE DER NOTBELEUCHTUNG
Die Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Brandschutzeinrichtungen und damit auch der Notbeleuchtung erfolgt gemäß der MV-Verordnung Nr. 246/2001 Slg. über die Brandverhütung in der geänderten Fassung in dem Umfang und auf die Art und Weise durchgeführt, die in den gesetzlichen Vorschriften, normativen Anforderungen und der Begleitdokumentation des Herstellers festgelegt sind, und zwar mindestenseinmal jährlich, sofern nicht kürzere Fristen durch den Hersteller, die geprüfte Projektdokumentation oder eine detailliertere Dokumentation oder Brandgefährdungsbeurteilung festgelegt sind. Nach der Inspektion wird ein Dokument über die Inspektion des Betriebszustands der Brandschutzeinrichtungen ausgestellt, das mindestens die in der Verordnung vorgeschriebenen Angaben enthalten muss.