Ausbildung - PO
Juristische und natürliche Personen, die Tätigkeiten mit erhöhter oder hoher Brandgefahr ausüben, sind verpflichtet, für eine regelmäßige Schulung der Mitarbeiter zum Thema Brandschutz und Schulung der für den vorbeugenden Brandschutz eingesetzten Mitarbeiter sowie der Brandschutzbeauftragten. Aus dieser gesetzlichen Regelung ergibt sich, dass juristische und natürliche Personen, die Tätigkeiten ohne Brandgefahren ausüben, nicht verpflichtet sind, für eine regelmäßige Brandschutzunterweisung der Beschäftigten zu sorgen. Sie sind jedoch verpflichtet, ihre Mitarbeiter mit den gesetzlichen und sonstigen Vorschriften zum Arbeitsschutz, zur Sicherheit von technischen Einrichtungen und zum Gesundheitsschutz vertraut zu machen. Zu diesen Vorschriften gehören auch die Vorschriften zum Brandschutz.
Schulungen sind ein sehr wichtiges präventives Element zur Sicherstellung des Brandschutzes in jeder Organisation.
Die Brandschutzunterweisung wird für Mitarbeiter und Führungskräfte getrennt durchgeführt und ist auch für Personen, die sich gelegentlich an den Arbeitsplätzen von juristischen und natürlichen Personen, die ein Gewerbe betreiben, aufhalten.
Die Unterweisung der Mitarbeiter erfolgt auf der Grundlage eines vorbereiteten thematischen Plans und Zeitplans, und zwar zu Beginn des Arbeitsverhältnisses, bei jedem bei jedem Wechsel des Arbeitsplatzes oder der Arbeitsaufgabe, wenn sich dadurch auch die Brandgefahr an dem Arbeitsplatz, an den der Arbeitnehmer gewechselt hat, ändert, und wird alle zwei Jahre wiederholt.