Inspektion der PBZ - Klappen und Dichtungen
Brandschutzklappen, Brandschutzklappen und -abschlüsse sowie gegebenenfalls Systeme und Elemente zur Erhöhung der Feuerbeständigkeit von Baukonstruktionen oder zur Verringerung der Entflammbarkeit von Baumaterialien (z. B. Brandschutzbeschichtungen) sind Brandschutzeinrichtungen zur Begrenzung der Brandausbreitung. Der Betrieb von Brandschutzeinrichtungen muss in Übereinstimmung mit den normativen Anforderungen und den Begleitunterlagen des Herstellers oder gegebenenfalls in Übereinstimmung mit den zertifizierten Konstruktionsunterlagen oder detaillierteren Unterlagen erfolgen.
Brandabschottungen, Klappen oder Beschichtungen sind in jedem Gebäude zu finden. Sie sind Teil der Brandschutzausrüstung des Gebäudes, die als Teil der Brandschutzplanung des Gebäudes konzipiert ist.
Eine Brandschutzklappe ist ein Feuerschutzverschluss in einem Luftkanal, der so beschaffen ist, dass er bei einem Impuls (z. B. (z. B. mechanisch, thermisch, elektrisch) das Klappenblatt den Kanal schließt und die Ausbreitung von Flammen, Hitze und Rauch verhindert. Sie besteht aus nicht brennbarem Material und bietet Feuerbeständigkeit.
Die Brandabschottungen verhindern die Ausbreitung von Feuer und Rauch und begrenzen so die möglichen Schäden im Brandfall auf ein Minimum. Die Abdichtungen füllen vor allem Kabel-, Decken- und andere Durchbrüche und Fugen in Gebäuden.
Brandschutzbeschichtungen sind heute ein wichtiger Schutz für jeden Immobilienbesitzer. Qualitativ hochwertige Brandschutzmaßnahmen können die Auswirkungen von Brandschäden abmildern. Diese Brandschutzbeschichtungen werden eingesetzt, um die Feuerbeständigkeit von Holz- und Metallkonstruktionen zu erhöhen.
Die Überprüfung der Funktionsfähigkeit von Brandschutzeinrichtungen und damit von Brandschutzklappen, -klappen und -abschlüssen sowie gegebenenfalls von Systemen und Bauteilen gewährleistetzur Erhöhung der Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauwerken oder zur Verringerung der Entflammbarkeit von Baustoffen (z. B. Brandschutzbeschichtungen) werden gemäß dem MV-Dekret Nr.246/2001 Slg. über den Brandschutz, in der jeweils gültigen Fassung, in dem Umfang und auf die Art und Weise durchgeführt, die in den gesetzlichen Vorschriften, normativen Anforderungen und der Begleitdokumentation des Herstellers festgelegt sind, und zwar mindestenseinmal jährlich, sofern nicht kürzere Fristen durch den Hersteller, die zertifizierte Projektdokumentation oder eine ausführlichere Dokumentation oder die Brandrisikobewertung festgelegt sind. Nach der Inspektion wird ein Dokument über die Inspektion des Betriebszustands der Brandschutzeinrichtungen ausgestellt, das mindestens die in der Verordnung vorgeschriebenen Informationen enthalten muss.
Unsere Inspektionstechniker sind professionell geschult und verfügen über die entsprechenden Genehmigungen zur Durchführung dieser Inspektionen.
Neben den regelmäßigen jährlichen Inspektionen bieten wir Ihnen auch den Einbau dieser Brandabschottungen an. Wir arbeiten hauptsächlich mit Materialien der Marke Protecta. Dies ist eine seit langem etablierte Marke aus dem Vereinigten Königreich, mit der wir sehr gute Erfahrungen gemacht haben.